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- hochgeladen 16. November 2020
Das Staatsrecht besteht im wesentlichen aus dem organisatorischen Verfassungsrecht und den Grundrechten. Die Aufgliederung des Vorlesungsstoffes in Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) und Staatsrecht II (Grundrechte) entspricht dem Studienplan.Die Vorlesung bietet eine systematische Einführung in Grundlagen und Grundbegriffe des Staats- und Verfassungsrechts, die Grundentscheidungen der Verfassung und das Staatsorganisationsrecht.
Prof. Dr. Dres. h.c. Andreas Voßkuhle